Die Bekanntmachung der geplanten Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung für eine Steuerreform ab 2022 entfachte im Herbst 2021 erneut eine öffentliche Diskussion über die Wirkung der kalten Progression. Als kalte Progression bezeichnet man jenen Teil der Steuerprogression, der rein auf die Inflationsanpassung der Bezugsgrößen zurückzuführen ist. Werden in einem progressiven Steuersystem die Einkommensgrenzen, Steuersätze und andere Parameter wie die Höhe von Frei- und Absetzbeträgen nicht fortlaufend an die Inflation angepasst, steigt die durchschnittliche Steuerbelastung einer Person auch ohne explizite Steuererhöhungen allein aufgrund der Anpassung ihres Einkommens an die Inflation, auch wenn ihr Bruttoeinkommen real konstant bleibt. Da die Berechnung der kalten Progression einige Probleme hinsichtlich Methodik und Datenverfügbarkeit aufwirft, wird auf die genaue Darstellung der verwendeten Methode Wert gelegt.
Ziel der Studie ist es, für den Zeitraum von 2017 bis 2025 die Veränderungen der Steuerbelastung von Arbeitseinkommen in Österreich aufgrund folgender zwei Faktoren auf aggregierter Ebene abzuschätzen und einander gegenüberzustellen: die zusätzliche Steuerbelastung aufgrund der kalten Progression einerseits, und die Entlastung aufgrund bereits umgesetzter sowie geplanter zukünftiger Reformmaßnahmen bezüglich der Besteuerung von Arbeitseinkommen andererseits. Dabei werden die Einkommen sowohl der unselbständig als auch der selbständig Beschäftigten berücksichtigt. Untersucht werden die Auswirkungen sowohl auf den Durchschnittssteuersatz als auch auf den Grenzsteuersatz. |