Durch eine Verschneidung von Daten der Unfallversicherung, der Pensionsversicherung, der Krankenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Behindertenhilfe der Länder, des Familienlastenausgleichs (und wo nicht mögliche eine wissenschaftlich valide Schätzung) soll ermittelt werden, welche zusätzlichen Kosten für Bund und Länder durch eine vollversicherte Entlohnung von Werkstättenteilnehmer:innen über dem Niveau der Mindestsicherung einschließlich der Beitragszahlung zur Pensionsversicherung sowie künftig auszuzahlende Pensionsleistungen entstehen würden bzw. welche Kosten eingespart werden könnten. Dabei wären die fiktiven Mittelflüsse zwischen den einzelnen Kostenträgern nachzuzeichnen. |