Projektdetails

BMF2300000008
01.01.2023
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laufend
Vertrag über Zusatzarbeiten betreffend Bruttonationaleinkommen für 2023 und 2024
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521.190,00
- keines -
nein

beteiligte Personen/Organisationen

RolleLfnrName
Auftraggeber1Bundesministerium für Finanzen
Auftragnehmer1Statistik Austria

zugeordnete Wissenschaftszweige

Wissenschaftszweige
Wirtschaftswissenschaften

Abstract deutsch

1. Die Arbeiten zur Überprüfung und Harmonisierung der Berechnungen des Bruttonationaleinkommens (BNE) haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Mit dem EU-Eigenmittelbeschluss vom 26. Mai 2014 (wirksam ab 1. Januar 2014) wurde der Grundsatz- der Verwendung des ESVG 2010 für Haushalts- und Eigenmittelzwecke festgelegt. Die neue BNE-Verordnung ist im März 2019 in Kraft getreten. 2. BNE-Arbeiten zur Verbesserung der Vergleichbarkeit, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der VGR-Berechnungen werden neben der Beurteilung der Qualität der VGR-Aggregate und genauer Methodendokumentationen auch 2023 und 2024 einen Schwerpunkt der Arbeiten darstellen. 3. In den Jahren 2021 und 2022 wurde intensiv an den inhaltlichen Vorgaben von fünf transversalen Vorbehalten gearbeitet. Ein Teil der Vorbehalte wurde in der Folge bereits aufgehoben. Im Bereich des transversalen Vorbehaltes "Globalisierung" ist die Aufhebung an umfassende weitere Arbeiten gebunden. Im Zusammenhang mit dem spezifischen Vorbehalt "Scheingewinne und -Verluste aus der Lagerhaltung" konnte eine Aufhebung des Vorbehaltes erreicht werden, da die aktuell verwendete Methode noch im Rahmen des ESVG 2010 angewendet werden darf. Die Methode entspricht aber nicht mehr dem aktuellen Handbuch zur Lagerrechnung und muss gerade in Hinblick auf die Vergleichbarkeit geändert werden. Zudem ergeben sich in Folge der EUROSTAT Arbeitsgruppe zum Thema Vollständigkeit weitere notwendige Arbeiten. 4. Folgende Arbeiten fallen deshalb in den Jahren 2023 und 2024 an: a. BNE Arbeiten zum Themengebiet Globalisierung: Der transversale Vorbehalt "Globalisierung" enthält die Auflage, dass die detaillierten Untersuchungen komplexer Multinationalen Einheiten (MNEs) nach den umfassenden inhaltlichen Vorgaben des Vorbehaltes über 2022 hinaus fortzusetzen und strukturell im VGR-System zu verankern sind. Eine strukturelle Verankerung dieser Tätigkeiten macht den Aufbau einer Large Cases Unit bei Statistik Austria nötig, um die MNEs systematisch auf das Risiko einer unzureichenden Vorbuchung im System der VGR laufend zu monitoren. Im Falle eines- festgestellten Risikos ist die detaillierte Analyse auf Basis aller vorhandenen Wirtschaftsstatistiken, ein Mikrodatenaustausch mit anderen Mitgliedstaaten und eine direkte Kontaktaufnahme mit den betroffenen Einheiten vorgesehen. Folgende Aspekte sind zu untersuchen: . Das Fehlen oder die Doppelzählung einzelner Einheiten des MNE . Die Anwendung des Prinzips des ökonomischen Eigentums auf die Produktion des MNE . Die Erfassung und Bewertung von Transaktionen innerhalb des MNE . Die Anwendung des Prinzips des ökonomischen Eigentums auf immaterielle Vermögensgüter (Intellectual Property Products) des MNE . Die Erfassung von grenzüberschreitenden Vermögenseinkommen b. BNE Arbeiten zum Themengebiet "Scheingewinne und -Verluste aus der Lagerhaltung: Die Methode der Berechnung der Lager muss an die inhaltlichen Vorgaben des Eurostat-OECD compilation guide on inventories angepasst und entsprechend in das Kontensystem integriert werden. c. Vollständigkeit: Das Themengebiet Vollständigkeit umfasst Bereiche wie beispielsweise die Untererfassung verschiedener VOR Aggregate, Ohne-Rechnung Geschäfte oder Schwarzarbeit. Es sind hier systematische Anpassungen vorzunehmen, um die VOR Aggregate vollständig zu erfassen. Im Zuge der EUROSTAT sub-group on Exhaustiveness werden zu den verschiedenen Bereichen des Themenkomplexes Vollständigkeit neue Methoden diskutiert und Empfehlungen zur einheitlichen Anwendung erarbeitet, die von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen, um die Vergleichbarkeit des Bruttonationaleinkommen zu gewährleisten.