Mit dem Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz (NEHG 2022, BGBl. I Nr. 10/2022) wird in Österreich mit Wirkung ab Juli 2022 ein CO2-Preis eingeführt. Zur Abfederung der wirtschaftlichen Betroffenheit unterschiedlicher Sektoren sind im Gesetz Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen, unter anderem zur Vermeidung „besonderer Härtefälle“ im unternehmerischen Bereich (§ 27 NEHG 2022).
Es soll eine Evaluierung über die Auswirkungen der Härtefallregelung auf unterschiedliche Wirtschaftssektoren durchgeführt werden.
Das Ergebnis ist determinierend für eine zielgenaue Anwendung der Härtefallregelung unter gleichzeitiger Einhaltung der maßgeblichen budgetären Obergrenzen.
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