Die jährlich zu erstellenden österreichischen Forschungs- und Technologieberichte widmen sich den aktuellen nationalen und internationalen forschungs- und technologiepolitischen Themen durch Analysen aktueller Entwicklungen und Trends und der Aufbereitung umfangreichen Datenmaterials zu Forschung und Entwicklung.
Die rechtliche Grundlage zur Erstellung der Forschungs- und Technologieberichte findet sich im Forschungsorganisations-gesetz (FOG), BGBl. Nr. 341/1981. Bis zum 1. Juni eines jeden Jahres ist gemäß § 8 (1) ein Lagebericht über die aus Bundesmitteln geförderte Forschung, Technologie und Innovation vorzulegen. In Abständen von drei Jahren ist nach § 8 (2) ein umfassender Bericht über die Bedürfnisse von Forschung, Technologie und Innovation in Österreich von der Bundesregierung dem Nationalrat vorzulegen. |