Erstmals in der bisherigen fachlichen Auseinandersetzung wird mit dem gegenständlichen Forschungsprojekt die Signifikanz des BVG Kinderrechte als kinderrechtsspezifische Grundrechtsquelle in der österreichischen Rechtsordnung umfassend beleuchtet. Unter zielgerichteter Schwerpunktsetzung auf praktisch besonders bedeutsame Rechtsgebiete wie Asyl- und Fremdenrecht, Familienrecht, Schulrecht, Recht der Kinder- und Jugendhilfe, etc. wird herausgearbeitet, welche Bedeutung das BVG Kinderrechte in den gut zehn Jahren seines bisherigen Bestehens entfalten konnte, wo etwaiger Verbesserungsbedarf auszumachen ist und inwiefern sich möglicherweise Schwierigkeiten in der rechtstatsächlichen Umsetzung auftun. Zu diesem Zweck findet eine umfangreiche Rechtsprechungsanalyse von österreichischen und europäischen Höchstgerichten statt, die, begleitet von rechtsvergleichenden Betrachtungen im völker- und europarechtlichen Kontext, die grundrechtsdogmatische Signifikanz eines partikularen Grundrechtsschutzes für Kinder aufzeigen soll. |