Aufgrund des Finanzierungsansuchens für 2022 des Instituts für Höhere Studien (folgend "IHS") vom 10. Jänner 2022 erklärt sich der Förderungsgeber bereit, nach Maßgabe der vom Bundesminister für Finanzen erlassenen Verordnung über "Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014)", BGBl. II Nr. 208/2014, unter Berücksichtigung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften und der folgenden Förderungsbedingungen eine Förderung zu gewähren.
Der Abschluss eines künftigen mehrjährigen Fördervertrags ab 2023 wird in Aussicht genommen.
Gegenstand der Förderung
Das Bundesministerium für Finanzen (folgend "BMF") fördert Aktivitäten des IHS, welche einen öffentlichen Gut-Charakter aufweisen und an denen ein erhebliches öffentliches Interesse besteht.
Das IHS wird 2022 jene in der bis 2021 gültigen Leistungsvereinbarung angeführten Aktivitäten fortsetzen und deren Verpflichtungen übernehmen.
Die Fördervereinbarung erfolgt im Einklang mit den von der Vereinsbehörde genehmigten Statuten des IHS.
Art und Höhe der Förderung
1) Das BMF wird dem IHS 2022 den Betrag von EUR 4.235.053,20 als Basisförderung zur Verfügung stellen. Allfällige Projekte sind gesondert zu verrechnen.
2) Der in Absatz 1 angeführten Betrag ist ein Maximalbetrag und wird nur in dem zur Erreichung des angestrebten Erfolges unumgänglich notwendigen Umfang gewährt.
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