Projektdetails

BMSGPK200396196
01.07.2020
30.09.2020
beendet
Armutsbetroffene und die Corona-Krise
-
22.570,00
- keines -
ja
Genderspezifische Datenerhebung

beteiligte Personen/Organisationen

RolleLfnrName
Auftraggeber1Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Auftragnehmer1Die Armutskonferenz

zugeordnete Wissenschaftszweige

Wissenschaftszweige
Wirtschaftswissenschaften
Soziologie
Politikwissenschaften

Abstract deutsch

Der Ausnahmezustand rund um die COVID-19-Pandemie bringt regelmäßig soziale Ungleichheit und Missstände im Arbeitsleben ins Bewusstsein einer breiten Öffentlichkeit. Auch in dieser qualitativen Studie der Österreichischen Armutskonferenz entfaltete die Pandemie diese „enthüllende“ Kraft. Gefragt war nach den Auswirkungen der Corona-Krise auf das Leben von Menschen, die in Österreich von Armut bedroht oder betroffen sind. Zusätzlich zu vielen Details aus dem Corona-Alltag jener, die schon lange wissen, wie sich Armut anfühlt, aber auch jener, die aktuell ihren Job, ihr Engagement als Kunstschaffende oder ihre Aufträge als Ein-Personen-Unternehmer*innen (EPU) verloren haben und deshalb in die Nähe von Armut geraten sind, zeigt die Studie auch allgemeine Entwicklungen, etwa einige Bruchlinien in der Gesellschaft, die in den letzten Monaten sichtbar wurden: zwischen Arm und Mittelständisch, Arbeitslos und Erwerbstätig, Alt und Jung. Wer vor dem März 2020 prekär oder gar irregulär gearbeitet hatte, konnte in den Wochen danach seinen bzw. ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft kaum noch bestreiten. Wer in prekären Verhältnissen arbeitet, kann einen wochenlangen Lockdown bzw. eine noch längere Zeit mit geringerem oder gar keinem Erwerbseinkommen nicht überbrücken. Betrachtet man also Gruppen, die schon im Frühjahr 2020 nicht mehr wussten, wie sie ihr Leben bestreiten sollen, stößt man oft auf prekäre Arbeitsverhältnisse aus den Zeiten der Normalität, z. B. bei den freiberuflichen Kunstschaffenden. Sie arbeiten für Kultureinrichtungen mit gutem Ruf, entwerfen Kostüme, spielen im Orchester oder sind im Hintergrund tätig, aber ihre Gagen sind beschämend niedrig und der Sozialversicherungsschutz löchrig. Das geringfügige Zusatzeinkommen als Zünglein an der Waage: Es gibt eine große Zahl von Armutsbetroffenen, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen und dadurch Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder (Mindest-) Pension aufbessert. 2020 lag die Geringfügigkeitsgrenze bei 460,66 Euro monatlich – das ist im Verhältnis zum Sozialleistungsbezug viel Geld. Viele verloren ihre geringfügige Beschäftigung nach dem Lockdown und damit einen beträchtlichen Teil eines Einkommens, das so knapp ist, dass jeder Euro zählt. Die Arbeit ist das zentrale Anliegen der Befragten, der Kunstschaffenden, der EPU (denen die Aufträge weggebrochen sind), der „neuen“ Arbeitslosen, der Erwerbstätigen (die mit der Arbeit im Homeoffice gekämpft haben), der Langzeitarbeitslosen (die ihre Chancen angesichts der neuen, besser qualifizierten Konkurrenz am Arbeitsmarkt schwinden sehen) sowie einer Gruppe, die bisher unbeachtet war: jener Empfänger*innen einer Sozialleistung, die eine geringfügige Zusatzbeschäftigung (und damit bis zu ein Drittel ihres Gesamteinkommens) infolge der Corona-Krise verloren haben, ohne Aussicht auf staatliche Hilfe.