Zur Planung der ESF-Maßnahmen und Vorhaben sieht der aktuelle Verordnungsentwurf der EU bestimmte Voraussetzungen vor, die von den einzelnen Mitgliedsstaaten für die gesamte Periode von 2021-2027 erfüllt sein müssen, um ESFMittel einsetzen zu können. Eine dieser Voraussetzungen lautet: „Es besteht ein nationaler strategischer Politikrahmen für die Gleichstellung der Geschlechter". Zur Planung der ESF-Maßnahmen wurde daher ein Überblick und eine Analyse über die bestehenden Vorgaben in Österreich erstellt, um zu beurteilen, inwiefern diese bereits den erforderlichen nationalen strategischen Politikrahmen für die Gleichstellung bilden. Die Analyse stellt in knapper und konziser Form die bestehenden Vorgaben bzw. Bestimmungen zur strategischen Umsetzung von Geschlechtergleichstellung in Österreich dar.
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