Projektdetails

BMF2000000033
21.09.2020
31.12.2022
beendet
Vertrag über Zusatzarbeiten betreffend Bruttonationaleinkommen
-
477.204,00
- keines -
nein

beteiligte Personen/Organisationen

RolleLfnrName
Auftraggeber1Bundesministerium für Finanzen
Auftragnehmer1Statistik Austria

zugeordnete Wissenschaftszweige

Wissenschaftszweige
Wirtschaftswissenschaften

Abstract deutsch

BNE-Arbeiten zur Verbesserung der Vergleichbarkeit, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der VGR-Berechnungen werden neben der Beurteilung der Qualität der VGR-Aggregate und genauer Methodendokumentationen auch 2021 und 2022 einen Schwerpunk der Arbeiten darstellen. Der letzte BNE-Prüfzyklus wurde mit Ende 2019 abgeschlossen. Auf Basis der intensiven Prüftätigkeit durch Eurostat hat die Europäische Kommission fünf transversale Vorbehalte zu den BNE-Daten der Mitgliedstaaten (MS) ausgesprochen, um die Berechnungsmethoden zu harmonisieren. Darüber hinaus wurde zu den BNE-Daten Österreichs ein länderspezifischer Vorbehalt ausgesprochen. Für die Aufhebung eines Vorbehalts gibt es zwei Möglichkeiten: entweder Adaptierung der BNE-Daten gemäß den inhaltlichen Vorgaben des Vorbehalts oder Nachweis, dass der im Vorbehalt adressierte Sachverhalt auf das BNE keine signifikanten Auswirkungen hat ("non-materiality"). Beides bedarf umfangreicher Recherchen, Analysen und Testrechnungen. Obwohl die Vorbehalte sich nur auf die BNE-Notifikationen für bestimmte Zeiträume beziehen (ab 2010 bzw. ab 2018), muss bei signifikanten Änderungen jeweils die gesamte Zeitreihe (d. h. ab 1995) überarbeitet werden, um den Nutzerinnen und Nutzern konsistente und bruchfreie Datenreihen zur Verfügung stellen zu können. Folgende Arbeiten fallen deshalb in den Jahren 2021 und 2022 an: a) Transversaler Vorbehalt "Globalisierung": Für drei bis fünf multinationale Unternehmen (MNE) muss deren Erfassung und Vorbuchung im VGR-System im Detail untersucht und gegebenenfalls angepasst werden. Sollte die Analyse von statistischen und administrativen Daten nicht ausreichen, ist auch die direkte Kontaktaufnahme mit den MNE vorgesehen. Darüber hinaus müssen die Arbeiten auch mit allen Ländern koordiniert werden, in denen ein MNE vertreten ist. Folgende Aspekte sind zu untersuchen: . Das Fehlen oder die Doppelzählung einzelner Einheiten des MNE . Die Anwendung des Prinzips des ökonomischen Eigentums auf die Produktion des MNE . Die Erfassung und Bewertung von Transaktionen innerhalb des MNE . Die Anwendung des Prinzips des ökonomischen Eigentums auf immaterielle Vermögensgüter (Intellectual Property Products) des MNE . Die Erfassung von grenzüberschreitenden Vermögenseinkommen b) Transversaler Vorbehalt "Handelsspannen auf Finanzprodukte": Um die Methoden zu harmonisieren, sind die Empfehlungen der Working Group on External Statistics (WGES) umzusetzen, die zeitnah veröff. werden sollen. Die Umsetzung muss mit der Oesterreichischen Nationalbank koordiniert werden. c) Transversaler Vorbehalt "Mehrwertsteuerbetrug": Dabei geht es um die Quantifizierung des sogenannten "Missing Trader VAT Fraud". Neben der Nutzung von Erhebungs- und Administrativdaten wird es dabei auch einer intensiven Kooperation mit Steuer- und Zollbehörden bedürfen. d) Transversaler Vorbehalt "Reinvestierte Gewinne aus Direktinvestitionen": Das Current Operating Performance Concept (COPC) der Zahlungsbilanzstatistik entspricht nicht den Anforderungen des ESVG 2010. Die Ableitung der reinvestierten Gewinne muss deshalb angepasst werden. Dies erfordert umfangreiche Recherchen zu den Direktinvestitionen, in enger Zusammenarbeit mit der Oesterreichischen Nationalbank. e) Transversaler Vorbehalt "Dienstreisevergütungen": Sofern es sich um grenzüberschreitende Transaktionen handelt, ist eine intensive Abstimmung mit Reiseverkehrs- und Zahlungsbilanzstatistik notwendig. f) Spezifischer Vorbehalt "Scheingewinne und -Verluste aus der Lagerhaltung"