Die Bundesanstalt Statistik Österreich
erbringt in den Jahren 2021 und 2022 folgende Leistungen:
Erfüllung der Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 220/2014 - "Maastricht-Zusatzarbeiten", insbesondere des Kapitels III "Qualität der Daten":
o Bereitstellung der von Eurostat angeforderten relevanten statistischen Informationen (zusätzliche Fragebögen und Präzisierungen im Zusammenhang mit Datenübermittlungen ("Rückfragen")) - Artikel 8,
o Erstellung bzw. Aktualisierung eines Methodeninventars - Artikel 9,
o Recherchen im Zusammenhang mit offenen Methodenfragen im Vorfeld von Eurostat-Anweisungen bzw. Entscheidungen - Artikel 10,
o Aufbereitung von Informationen im Zusammenhang mit regelmäßigen Gesprächsbesuchen von Eurostat in Österreich - Artikel 11,
o Unterstützung von Eurostat bei methodenbezogenen Besuchen auf Verlangen der Kommission - Artikel 12.
Statistik Österreich übermittelt die Ergebnisse dieser Maastricht-Zusatzarbeiten an das Bundesministerium für Finanzen. |