Projektdetails

BMF2000000030
29.07.2020
16.11.2020
beendet
Studie Steuerreform 2020 (Kinderbonus, Negativsteuer, LSt/ESt-Senkung etc.)
-
63.600,00
- keines -
nein

beteiligte Personen/Organisationen

RolleLfnrName
Auftraggeber1Bundesministerium für Finanzen
Auftragnehmer1OGM Gesellschaft für Marketing GmbH

zugeordnete Wissenschaftszweige

Wissenschaftszweige
Wirtschaftswissenschaften

Abstract deutsch

Im vorigem Jahr haben wir im Auftrag des BMF eine umfassende Analyse zu den Auswirkungen der Steuerreform auf verschiedenste Gruppen der Lohn- und EinkommensSteuerzahlerInnen erstellt. Diese Studie bezog sich in mehreren Schritten auf die (prognostischen) Auswirkungen von: • Abflachung der Sozialversicherungsbeiträge • Familienbonus • Absenkung der Tarifstufen In der neuen Legislaturperiode sind weitere Schritte der Steuerreform bzw. zusätzliche steuerliche Hilfsmaßnahmen beschlossen worden, ein Teil davon ist bereits in Kraft getreten. Das sind im Wesentlichen folgende geänderte bzw. neu hinzu gekommene Leistungen: • LSt- und ESt-Senkung Tarifstufe 1 von 25 auf 20 Prozent (rückwirkend per 1.1.2020) • Erhöhung der Negativsteuer für Geringverdienende • Erhöhte Familienbeihilfenauszahlung im September OGM soll nun analog zu den Studien im Vorjahr die Auswirkungen dieser bisher beschlossenen Maßnahmen auf Basis der neuesten ESt-Daten darstellen. Im Fokus steht dabei weniger das aggregierte Entlastungsvolumen, sondern die Auswirkungen auf Mikroebene bei verschiedenen Teilgruppen der Bevölkerung (Entlastung nach Einkommenskategorien, Familien in verschiedenen Strukturen bei Erwerbstätigkeit/Anzahl Kinder, Männer/ Frauen, Altersgruppen, Pensionisten, Alleinverdiener/ Alleinerzieher etc.). Ergänzend zur objektiven Wirkung (absolute und prozentuelle Entlastung in verschiedenen Zielgruppen) sollen aber auch durch eine Umfrage die Bekanntheit, Wahrnehmung und Verständnis dieser aktuellen steuerlichen Maßnahmen untersucht werden ebenso wie die Nutzungsabsichten dieser Einkommenszuwächse (im Wesentlichen Konsum oder Sparen). Für die Berechnung der objektiven Effekte ist seitens des BMF eine Übermittlung der aktualisierten ESt-Daten und ein Briefinggespräch mit näheren Informationen zu den neu beschlossenen Maßnahmen erforderlich. Anschließend wird von OGM die Berechnung der Effekte mit getrennter Darstellung der verschiedenen Gruppen durchgeführt.