Evaluierung von Bildungsmaßnahmen des AMS bzw. vom AMS beauftragten Kursmaßnahmen (Orientierung, Aus- und Weiterbildung, aktive Arbeitssuche, Training, Basisqualifizierung) sowie die Beihilfe zu den Kurskosten für Maßnahmen am „externen“ Bildungsmarkt, welche im Sinne der Effizienz künftig auch gezielter als funktionale Ergänzung zu den Bildungsmaßnahmen zum Einsatz kommen sollen hinsichtlich Effektivitäts- und Effizienzkriterien. Es sollen auch die gemäß Regierungsprogramm zu forcierenden Instrumente der arbeitsplatznahen Qualifizierung (AQUA) sowie Implacementstiftungen in die zu beauftragende Evaluierung einbezogen werden.
Die im Rahmen der Bundesrichtlinie zur Durchführung der Überbetrieblichen Lehrausbildung (ÜBA) durchgeführten Bildungsmaßnahmen sollen nicht Gegenstand dieser Untersuchung sein.
Für das Untersuchungsvorhaben sollen in erster Linie quantitative Methoden zum Einsatz kommen. Zu untersuchen wäre der Maßnahmeneinsatz von 2013 bis 2017.
Die drei zentralen Zielsetzungen der geplanten Untersuchung sind:
1. Eine differenzierte Bestandsaufnahme des erfolgten Einsatzes von AMS-Qualifizierungsförderungen (nach Personen- und Maßnahmenmerkmalen, regionalen Kriterien etc.).
2. Eine möglichst verwertungsrelevante Analyse der mit den Schulungsmaßnahmen tatsächlich erzielten arbeitsmarktpolitischen Nettowirkungen (nach Maßnahmenarten, Zielgruppen, im Zeitverlauf etc.)
3. Schaffung evidenzbasierter Grundlagen für eine anforderungsgerechte Weiterentwicklung bestehender Förderdaten- und Monitoring-Systeme (v.a. im Hinblick auf die Maßnahmeninhalte) im Interesse einer künftig zweckmäßigeren Steuerungsmöglichkeit.
Für die untersuchten Maßnahmenarten sollen die erzielten Nettoeffekte analysiert werden.
|