Projektdetails

BMASGK2020197
03.07.2019
26.11.2021
beendet
Evaluierung des Jugendcoachings für den Zeitraum 2014-2019
-
109.560,00
- keines -
nein

beteiligte Personen/Organisationen

RolleLfnrName
Auftraggeber1Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (bis 9.1.2020)
Auftraggeber2Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend (bis 31.1.2021)
Auftraggeber3Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Auftragnehmer1Institut für Höhere Studien - Institute for Advanced Studies (IHS)

zugeordnete Wissenschaftszweige

Wissenschaftszweige
Andere Sozialwissenschaften

Abstract deutsch

Im aktuellen Regierungsprogramm werden im Kapitel Arbeit „Fachkräftebedarf sichern – Betriebliche Lehrausbildung stärken“ Evaluierungen der „Ausbildungspflicht bis 18 und der Ausbildungsgarantie bis 25 einschließlich Schnittstelle zur Bildungspolitik“ (S. 145) angeführt. An dieser Schnittstelle zur Bildungspolitik steht das Programm des Jugendcoachings, das zentrale Angebot der AusBildung bis 18. Die rasant ansteigende Inanspruchnahme verdeutlicht die zentrale Bedeutung des Programmes im arbeitsmarktpolitisch relevanten Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf: Im Jahr 2014 nahmen 35.509 Jugendliche am Jugendcoaching Teil, im Jahr 2017 waren es bereits rund 50.000. Im Oktober 2018 verzeichnete das Programm bereits rund 37.000 Teilnahmen – ein weiterer Anstieg von rund 14 % im Vergleich zum Vorjahreszeitpunkt. Grundlage für den zielgerichteten Ausbau des Programmes war die kontinuierliche Steigerung der Ausgaben aus zusätzlichen Budgetmitteln für die AusBildung bis 18. Im Jahr 2014 wurden rund € 17,4 Mio. ausgegeben, im Jahr 2017 rund € 33,2 Mio. Für das Jahr 2018 werden rund € 39 Mio. für das Jugendcoaching budgetiert. Das Jugendcoaching wurde zuletzt im Jahr 2012 mit Ende der Pilotphase vor der flächendeckenden Ausrollung und der Einführung der Ausbildungspflicht bis 18 evaluiert. Durch die Weiterentwicklung des Angebotes durch Erweiterungen der Zielgruppen sowie der Implementierung des Ausbildungspflichtgesetzes und der damit verbundenen gestiegenen Ressourcenausstattung, haben sich die Anforderungen und auch die Aufgaben des Jugendcoachings maßgeblich verändert. Vor dem Hintergrund des im Regierungsprogramm erwähnten Vorhabens sowie des geplanten weiteren quantitativen und qualitativen Programmausbaus im Kontext der AusBildung bis 18 wird eine Evaluierung des Jugendcoachings im Sinne einer Bestandaufnahme sowie einer anforderungsgerechten Weiterentwicklung vorgesehen.