Projektdetails

BMF1900000016
25.09.2019
16.12.2019
beendet
Evaluierung der Grundstückswertverordnung gem. § 3 Abs. 3 GrWV
-
27.200,00
- keines -
nein

beteiligte Personen/Organisationen

RolleLfnrName
Auftraggeber1Bundesministerium für Finanzen
Auftragnehmer1Institut für Höhere Studien - Institute for Advanced Studies (IHS)

zugeordnete Wissenschaftszweige

Wissenschaftszweige
Wirtschaftswissenschaften

Abstract deutsch

Im Zuge umfassender Reformen des Grunderwerbsteuerrechts in den letzten Jahren gibt es seit 2016 zwei Methoden der Grundstückswertermittlung, die in der Grundstückswertverordnung (GrWV) niedergelegt sind: Das „Pauschalwertmodell“ (§ 2 GrWV) und die Ermittlung anhand eines Immobilienpreisspiegels (im Folgenden „Durchschnittswertmethode“), der zunächst von der Wirtschaftskammer Österreich entlehnt wurde und seit 2016 eigens für diese Zwecke von Statistik Austria erstellt wird (§ 3 GrWV). § 3 Abs. 3 GrWV schreibt vor, dass die „Sachgerechtigkeit“ der Bewertungsmethode nach § 3 GrWV evaluiert werden soll. „Sachgerechtigkeit“ wird im Folgenden sehr einfach definiert: Für die Übertragung wertvollerer Immobilien soll eine höhere Steuerzahlung fällig werden als für weniger wertvolle Immobilien. Das soll österreichweit gelten; es darf also keine Ungleichbehandlung geben, die z. B. daher rührt, dass auf dem Land andere Arten von Immobilien gehandelt werden als in der Stadt. Etwaige Spekulationsmotive, die in den Verkehrswerten von Immobilien abgebildet werden, sollen keine Rolle für die zu zahlende Steuer spielen. Außerdem soll auch die unentgeltliche Übertragung (z. B. im Rahmen von Schenkungen/Erbschaften) angemessen besteuert werden können; hier gibt es in der Regel keinen Verkehrswert, sodass dieser als Bemessungsgrundlage entfällt. Die vorgeschlagene Studie beginnt mit einem kurzen Problemaufriss. Darauf folgen drei Arbeitspakete: 1. Identifikation repräsentativer Immobilien 2. Analyse der Bemessungsgrundlagen 3. Anwenderfreundlichkeit