Im regionalen Entwicklungsprogramm für die Region OBERSTEIERMARK WEST (LGBl. Nr. 90/2016) wurde in §2, Abs. 8 festgelegt, dass die Entwicklungsmöglichkeiten des Flughafens Zeltweg (Fliegerhorst HINTERSTOISSER) durch die Freihaltung der im Regionalplan ausgewiesenen Lärmbelastungszone von neuen Wohn- bzw. Erholungsbaulandfestlegungen zu sichern sind. Dazu ist für die Raumplanung die Ausweisung von Fluglärmbelastungszonen notwendig, aus denen eindeutig hervorgeht, in welchen Zonen, bei welcher Art allfälliger Lärmschutzmaßnahmen, welche Widmungskategorien zulässig sind und welche nicht. |