In Niederösterreich, dem Burgenland, Kärnten und Vorarlberg gibt es bis dato keine Frauenberatungsstelle zu sexueller Gewalt. Der Notruf Wien hat betroffenen Frauen aus Niederösterreich und Burgenland auf Anfrage das gleiche Beratungs-, Informations- und Unterstützungsangebot wie Frauen aus dem Wiener Raum zur Verfügung gestellt. Aufgrund der fehlenden finanziellen und personellen Ressourcen gab es bisher jedoch kein planmäßiges Vorgehen, um Frauen und Mädchen, die sexuelle Gewalt erlitten haben, flächendeckend vor Ort zu erreichen und ihnen damit das Beratungsangebot in ganz Niederösterreich und Burgenland zu öffnen. Es ist ebenfalls nicht möglich, durch Aufklärungs-, Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzungen präventive Maßnahmen zu setzen.
Ziel ist, ein österreichweites vernetztes Versorgungsmodell für Frauen als Opfer von sexueller Gewalt zu konzeptionieren zur Schließung bestehender Lücken und zur Verbesserung der Primärprävention. Dazu ist eine bundesländerspezifische Erhebung des Status Quo vorgesehen sowohl jener Länder mit spezialisierter Frauenberatungsstelle zu sexueller Gewalt als auch der Strukturen und des Bedarfs in den Bundesländern ohne spezifische Einrichtung. Informationsgespräche mit den zuständigen Landespolizeidirektionen, den Staatsanwaltschaften und Landesgerichten, mit den Frauenbeauftragten in den Städten und Gemeinden sowie auf Landesebene sind geplant ebenso wie die Koordination und Vernetzung mit den bestehenden Frauenberatungsstellen, den Frauenhäusern, Gewaltschutzzentren und anderen psychosozialen Einrichtungen (Psychosoziale Dienste, Caritas, Diakonie, Weißer Ring, einschlägige Mädchenberatungsstellen, Gleichbehandlungsanwaltschaften, sonstige Kriseneinrichtungen,….). Anhand einer Modellregion soll eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung für Opfer von sexueller Gewalt inkl. Kostenschätzung (Personal- und Sachkosten) für den laufenden Betrieb (Außenstellen, Sprechtage, Mindestausstattung…) unter Berücksichtigung auch mobiler Angebote dargestellt werden.
Die österreichweite, flächendeckende Beratung, Information und Unterstützung von Frauen und Mädchen, die sexuelle Gewalt erlebt haben, ist ein essentielles gesellschafts-, gesundheits- und sozialpolitisches Ziel, dem sich Österreich im Istanbul-Übereinkommen verschrieben hat. Aufgrund des verbesserten Zugangs von Frauen zum Rechtssystem und der Inanspruchnahme ihrer Rechte als Verbrechensopfer wird eine Senkung der Dunkelziffer bei Delikten gegen das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Frauen erwartet.
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