Projektdetails

BMGF1714260001
01.07.2017
31.12.2017
beendet
Evaluierung der strafrechtlichen Erledigung von Strafanzeigen wegen des Verdachts der Vergewaltigung bzw. der geschlechtlichen Nötigung (§§ 201, 202 StGB)
-
40.000,00
- keines -
ja
Frauenfragen

beteiligte Personen/Organisationen

RolleLfnrName
Auftraggeber1Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (bis 07.01.2018)
Auftragnehmer1Institut für Konfliktforschung

zugeordnete Wissenschaftszweige

Wissenschaftszweige
Soziologie

Abstract deutsch

Bei keinem anderen Delikt ist das Geschlechterverhältnis so eindeutig wie bei Vergewaltigungen: Opfer sind fast ausschließlich Frauen, Täter Männer. Obwohl dem Gewaltschutz in Österreich seit mehr als zwanzig Jahren große Wichtigkeit zukommt, besteht im Bereich der Sexualdelikte ein blinder Fleck. In den letzten Jahren war die Zahl sowohl der Strafanzeigen wegen des Verdachts der Vergewaltigung als auch der Verurteilungen rückläufig. Diese Entwicklung überrascht insbesondere vor dem Hintergrund des laufenden Ausbaus der psychosozialen und juristischen Prozessbegleitung. Diese dient vorrangig dem Opferschutz, zu erwarten wäre aber auch, dass sie zu „besseren ZeugInnen“ führt und somit mehr Verurteilungen ermöglicht. Es soll also auch untersucht werden, in welchem Ausmaß Opfer von Vergewaltigungen begleitet sind und ob Prozessbegleitung eine Rolle bei der Verurteilungshäufigkeit zukommt. Im Zuge der Evaluierung der §§ 201 und 202 StGB wird außerdem Augenmerk auf die Umsetzung von zwei weiteren Regelungen des StGB gelegt: • die Wertung des Umstandes, eine nahe Angehörige des Täters zu sein, als Erschwernisgrund (§ 33 StGB, eingeführt durch das Strafrechtsänderungsgesetz 2015) und • die Anwendung des Straftatbestandes der Fortgesetzten Gewaltausübung (§ 107b StGB, 2009 eingeführt durch das 2. Gewaltschutzgesetz). Beide Regelungen wurden noch nicht evaluiert, so dass hier erste systematische Beobachtungen dazu gemacht werden können. Sowohl bei Vergewaltigungen als auch bei geschlechtlichen Nötigungen interessieren insbesondere folgende Aspekte: • Täter- und Opferstruktur und -beziehungen • Entscheidungsgründe für Freisprüche (Beweisproblematik, fehlende Zeuginnenaussagen) • Vorhandensein bzw. Rolle der Prozessbegleitung Aus forschungsökonomischen Gründen befasst sich die Studie ausschließlich mit Gerichtsakten, nicht mit Akten der Staatsanwaltschaft, weshalb Häufigkeit und Hintergründe für Verfahrenseinstellungen nicht erhoben werden. Einbezogen werden sowohl Vergewaltigungen / sexuelle Nötigungen als auch Verurteilungen / Verfahren, die zu einem Freispruch führten. Die Untersuchung soll in den beiden OLG-Sprengeln Wien und Innsbruck erfolgen, um die beiden Pole des immer wieder konstatierten Ost-West-Gefälles zu berücksichtigen.