Projektdetails

BMI7120094
16.03.2016
12.01.2017
beendet
Resilienz des Rechts in Krisenzeiten
-
47.000,00
- keines -
nein

beteiligte Personen/Organisationen

RolleLfnrName
Auftraggeber1Bundesministerium für Inneres
Auftragnehmer1Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät

zugeordnete Wissenschaftszweige

Wissenschaftszweige
Rechtswissenschaften
GEISTESWISSENSCHAFTEN

Abstract deutsch

Nicht zuletzt durch Terroranschläge in Europa in der jüngeren Vergangenheit, etwa in Paris im Jahre 2015, stellen sich Regierungen die Frage, ob die vorhandenen Strukturen und rechtlichen Möglichkeiten ausreichen, um unerwartet auftretende gesamtstaatliche Krisenfälle rasch und effizient handhaben zu können. In verschiedenen Staaten besteht tatsächlich die Möglichkeit, in Zeiten außergewöhnlicher Gefahr für den Staat und die Bevölkerung zeitlich befristet einen gesamtstaatlichen Krisenfall auszurufen. In einer solchen Krisensituation stehen den Behörden nach diesen Rechtsordnungen typischerweise besondere Maßnahmen zur Verfügung, um die drohenden oder gar eingetretenen Gefahren abzuwehren. In der österreichischen Bundesverfassung wurden bislang nur sehr eingeschränkt Vorkehrungen für gesamtstaatliche Krisenfälle, etwa durch das Notverordnungsrecht des Bundespräsidenten nach Art. 18 Abs. 3 BVG, getroffen. Folgenden Fragen war in der wissenschaftlichen Stellungnahme nachzugehen: 1. Welche Krisenfälle erfordern unter Beachtung der Rechtslage in Österreich, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und der Schweiz sowie in allenfalls vom Auftragnehmer weiter ausgewählten Ländern, eine gesetzliche Regelung (auch im Aufgabenbereich des Bundesministeriums für Inneres)? 2. Wer soll unter welchen Bedingungen und für wie lange einen Krisenfall ausrufen dürfen? 3. Welche Maßnahmen können in solchen Situationen zur Verfügung stehen und wer soll über die konkret zulässigen Maßnahmen im jeweiligen Krisenfall entscheiden können? Inwieweit wäre ein Eingriff in Grundrechte zulässig? 4. Welche Rechtsschutzmechanismen müssten in einer gesetzlichen Regelung vorgesehen werden und wie könnten entsprechende Rechtsakte an den Gesetzgeber rückgebunden werden?