Die Republik Österreich ist durch das Bundeskanzleramt, das BM für Finanzen, das BM für Soziales und Konsumentenschutz sowie das BM für Wissenschaft und Forschung vertreten. Der Vertrag ist ab 01. Jänner 2008, mit einer Laufzeit bis Ende 2012, in Kraft getreten.
In der Folge kann eine Kündigung des Vertrages durch einen Vertragspartner nur zum Ende eines jeden Kalenderjahres unter Einhaltung einer einjährigen Kündigungsfrist erfolgen, wobei die Kündigung dem Vertragspartner ein volles Jahr vor dem Kündigungstermin zuzustellen ist.
Seitens des Bundesministeriums für Finanzen wurde vom Kündigungsrecht bisher nicht Gebrauch gemacht. Somit verlängert sich die Laufzeit automatisch bis Ende 2017.
Zielsetzung ist die Erarbeitung eines gemeinsamen Programms und seine Durchführung zur
o Ausbildung und Schulung von Bediensteten des Bundes bzw. GÖD-Mitgliedern
o Forschung und Entwicklung aller den Öffentlichen Dienst betreffenden Bereiche
o Beratung und Betreuung von Bediensteten des Bundes bzw. GÖD-Mitgliedern
o Information der Öffentlichkeit und aller öffentlich Bediensteten über die Angelegenheiten des Öffentlichen Dienstes und
o Herausgabe von (kommentierten) Rechtstexten.
Der Bereich Forschung und Entwicklung soll die Erstellung von Modellen zur Verbesserung der Arbeitsmethoden und der Anwendung des e-government sowie die Vorbereitung und Einführung neuer Arbeitsmethoden zum Ziel haben. Dazu werden die Erfassung aller für den Öffentlichen Dienst vorhandenen statistischen Daten, ihre Erhebung und Auswertung sowie die Vergabe von Forschungsaufträgen und Untersuchungen und die gemeinsame Erarbeitung von Studien gehören.
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