Mehrfach sieht das EU Recht besondere verbraucherschützende Bestimmungen für schutzbedürftige VerbraucherInnen vor (zB Grundversorgung Energie, Basiskonto). Im Zentrum der operativen Regelungen steht dabei häufig ein Kontrahierungszwang. Im Zusammenhang mit diesbezüglichen Normen im Energierecht sind im Schrifttum in der Vergangenheit vereinzelt Zweifel an der Verfassungsgemäßheit dargelegt worden. Zentraler Gegenstand des rechtlichen Gutachtens ist es, zur Frage der Zulässigkeit und zu Kriterien für verfassungsrechtliche Grenzen einer Zulässigkeit der Inpflichtnahme Privater Stellung zu nehmen. Auch die Rolle von Art 36 der Grundrechtecharta ist einzubeziehen.
Ergebnis: Inpflichtnahme im Grundsatz zulässig unter Einhaltung verfassungsrechtlich gebotener Prinzipien. Die Europäische Grundrechtecharta als bloße Zielbestimmung könnte unter Umständen bei der Abwägung zur Zulässigkeit eine Rolle spielen.
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