Im Zuge des Projektes soll untersucht werden, inwieweit Einnahmen aus klassischem Sponsoring, also Zuwendungen von Unternehmen im Gegenzug zu Werbeleistungen für dieses Unternehmen, ebenso wie aus Leistungen gemeinnütziger Vereine vor dem Hintergrund der korruptionsstrafrechtlichen Regelungen auch im Bereich der Polizei zulässig sind. Besonderer Fokus liegt dabei auf den klassischen Korruptionsdelikten (§§ 304 ff StGB). |