Projektdetails

BMWF301062414
10.11.2014
29.01.2015
beendet
Europäisches Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung, Fördervertrag für 2014
-
48.775,00
- keines -
nein

beteiligte Personen/Organisationen

RolleLfnrName
Auftraggeber1Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (bis 07.01.2018)
Auftragnehmer1Europäisches Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung (European Centre for social welfare policy and research)

zugeordnete Wissenschaftszweige

Wissenschaftszweige
Andere Sozialwissenschaften
Andere Geisteswissenschaften

Abstract deutsch

GRÜNDUNG (1) Unter Bezugnahme auf die Entschließung 1406 (XLVI) des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen; die Empfehlungen der Europäischen Sozialministerkonferenz (Den Haag, August 1972), gestützt auf die Schlußfolgerungen und Empfehlungen der Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen über die europäische Zusammenarbeit zur Entwicklung der Ausbildung und Forschung auf dem Gebiet der Sozialen Wohlfahrt (Bern, Februar 1973) sowie die positiven Ergebnisse der Konsultationen, die der Generalsekretär der Vereinten Nationen mit Mitgliedsstaaten über die Vorteile der Errichtung eines Europäischen Zentrums geführt hat, ist der Gründungsausschuß übereingekommen, in Übereinstimmung mit dem zwischen den Vereinten Nationen und der österreichischen Bundesregierung über die Errichtung des Europäischen Zentrums für Ausbildung und Forschung auf dem Gebiet der Sozialen Wohlfahrt geschlossenen Abkommen das "Europäische Zentrum für Ausbildung und Forschung auf dem Gebiet der Sozialen Wohlfahrt", im folgenden "Zentrum" genannt, zu gründen. Der einstimmigen Genehmigung der Kuratoriumsmitglieder anläßlich der jährlichen Kuratoriumssitzung im April 1989 folgend wurde das "Europäische Zentrum für Ausbildung und Forschung auf dem Gebiet der Sozialen Wohlfahrt" umbenannt. Sein neuer Name, "Europäisches Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung" ("European Centre for Social Welfare Policy and Research" / "Centre Européen de Recherche en Politique Sociale"), wurde der Vereinspolizei der Sicherheitsdirektion Wien, die die entsprechende Eintragung per Brief vom 30. Mai 1989 bestätigt hat, ordnungsgemäß mitgeteilt. (2) Das Zentrum ist eine autonome Einrichtung und beruht auf der Zusammenarbeit zwischen der österreichischen Bundesregierung und den Vereinten Nationen, insbesondere den Regierungen der anderen Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen,den Mitgliedern der Spezialorganisationen oder der Internationalen Atomenergiebehörde, besonders jenen in Europa. (3) Das Zentrum ist als eine nicht auf Gewinn gerichtete Institution ("non-profit")einzurichten und unterliegt dem Recht und der Gerichtsbarkeit des Gastgeberlandes. (4) Das Zentrum hat seinen ständigen Sitz in Wien.