Projektdetails

BMASGPK250946149
02.12.2025
-
laufend
EU-SILC 2026
-
1.468.285,89
- keines -
ja
Genderspezifische Datenerhebung

beteiligte Personen/Organisationen

RolleLfnrName
Auftraggeber1Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Auftragnehmer1Statistik Austria

zugeordnete Wissenschaftszweige

Wissenschaftszweige
SOZIALWISSENSCHAFTEN

Abstract deutsch

Statistik Austria: "SILC ist eine Erhebung, durch die jährlich Informationen über die Lebensbedingungen der Privathaushalte in der Europäischen Union gesammelt werden. Auch die Republik Österreich nimmt, vertreten durch die Bundesanstalt Statistik Österreich, seit 2003 an diesem Projekt teil. SILC ist die Abkürzung für "Community Statistics on Income and Living Conditions", das bedeutet „Gemeinschaftsstatistiken über Einkommen und Lebensbedingungen". Neben den EU-Mitgliedsstaaten beteiligen sich auch Norwegen, Island, die Türkei, die Schweiz, Mazedonien und Serbien an SILC. Von besonderem Interesse sind in SILC die Beschäftigungssituation und das Einkommen der Haushaltsmitglieder, die Ausstattung der Haushalte, die Wohnsituation einschließlich der Ausgaben für das Wohnen, aber auch Bildung, Gesundheit und Zufriedenheit. Aus diesen Angaben können Schlüsse über die Lebensbedingungen verschiedener Bevölkerungsgruppen, über Armut und soziale Ausgrenzung gezogen werden. Diese Ergebnisse bilden eine wichtige Grundlage für die Sozialpolitik in Österreich und im EU-Raum. Top Was ist die rechtliche Basis für SILC? Die gesetzliche Basis für SILC sind einerseits EU-Verordnungen; diese finden sich auf der Eurostat-Homepage. Durch diese gemeinsame Basis können die Ergebnisse von SILC in den verschiedenen teilnehmenden Ländern verglichen werden. Diese Verordnung verpflichtet die Republik Österreich zur Lieferung von Daten zum Themenfeld Einkommen und Lebensbedingungen. Seit August 2010 ist die Durchführung von SILC auch in einer nationalen Statistik-Verordnung zu Einkommen und Lebensbedingungen (ELStV) des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz geregelt. Die Mitarbeit an der Erhebung unterliegt keiner gesetzlichen Auskunftspflicht und beruht daher auf Freiwilligkeit. Für die Qualität der Daten ist eine hohe Beteiligung allerdings von großer Wichtigkeit."