| Gemäß § 15 Abs. 2 BHG 2013 hat der Bundesminister für Finanzen alle drei Jahre eine hinreichend begründete, nachvollziehbare, langfristige Budgetprognose für einen Zeitraum von mindestens 30 Finanzjahren zu erstellen. Die nächste langfristige Budgetprognose ist im Jahr 2025 zu erstellen.
Seit 2022 werden auch klimabezogene Aspekte durch ein sogenanntes Klimamodul berücksichtigt, um fundierte Aussagen über langfristige nationale Emissionspfade und deren Wechselwirkungen mit dem Staatshaushalt zu ermöglichen.
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