| Studie zur Evaluierung der Zugangsregelungen nach §§ 71b-d, UG 2002 auf Basis der gesetzlichen Grundlage in § 143 (42) , UG 2002, worin eine Befristung der Zugangsregelungen bis 2027 und eine Evaluierungsverpflichtung bis Ende 2026 vorgesehen sind. Hierbei handelt es sich um eine neuerliche Evaluierung nach erfolgter Vorlage bisheriger Berichte 2015 und 2021.
Die Evaluierung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Universitäten. |