| m September 2022 hat das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege
und Konsumentenschutz eine SONDERRICHTLINIE (nach den Vorgaben der „Allgemei-
nen Rahmenrichtlinie für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln ARR
2014“) unter dem Titel „ROMA-EMPOWERMENT FÜR DEN ARBEITSMARKT 2022-2030“
aufgelegt. Laut dieser ist eine eigene begleitende Evaluierung dieses Sonderprogramms
(2022-2030) durchzuführen. |