Projektdetails

BMASGPK25892608
05.11.2025
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laufend
Nationaler Aktionsplan Behinderung 2022–2030: laufende wissenschaftliche Begleitung und Bewertung (Evaluierung)
-
1.121.548,66
- keines -
ja
Es werden unter anderem auch Forschungsfragen behandelt, die geschlechterdifferenziert betrachtet werden, da der zu evaluierende Nationale Aktionsplan Behinderung 2022-2030 Zielsetzungen und Maßnahmen enthält, die spezifisch Frauen betreffen (im Kapitel 1.4 „Frauen mit Behinderungen“, im Kapitel 5 „Beschäftigung“ sowie im Kapitel 7 „Gesundheit und Rehabilitation“).

beteiligte Personen/Organisationen

RolleLfnrName
Auftraggeber1Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Auftragnehmer1Kompetenzzentrum für Nonprofit Organisationen und Social Entrepreneurship an der WU Wien (NPO)

zugeordnete Wissenschaftszweige

Wissenschaftszweige
Andere Sozialwissenschaften

Abstract deutsch

"Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) ist in Österreich seit 26. Oktober 2008 in Kraft. Am 6. Juli 2022 hat die Bundesregierung die langfristige Strategie zur weiteren Umsetzung der UN-BRK, den Nationalen Aktionsplan Behinderung 2022-2030 (NAP Behinderung II) beschlossen. Dieser NAP Behinderung II ist der Nachfolgeplan zum NAP Behinderung I, der 2012 beschlossen wurde und mit Ende 2021 ausgelaufen ist. Der NAP Behinderung II beinhaltet 288 gemeinsame, politische Zielsetzungen, auf die sich alle Bundesministerien und Bundesländer verständigt haben. Die Zielsetzungen sind teilweise mit Indikatoren versehen, die den Zielerreichungsgrad jeweils messen sollen. Schließlich enthält der NAP Behinderung II 375 Maßnahmen, die der Zielerreichung dienen sollen und die bis 2030 umzusetzen sind. Die Zielsetzungen und Maßnahmen sind aufgeteilt auf insgesamt acht Schwerpunkt-Kapitel und 55 Unterkapitel. Anders als beim NAP Behinderung I soll der NAP Behinderung II nicht nur einmal, sondern durchgehend wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden, die Zielerreichungsgrade sowie der Umsetzungsstand der Maßnahmen jährlich geprüft und dadurch neue Handlungsbedarfe abgeleitet werden. Zudem sollen geeignete Indikatoren zur Messung der Zielerreichungsgrade im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung entwickelt bzw. die im NAP Behinderung bereits enthaltenen Indikatoren verbessert werden. Insgesamt soll die begleitende Evaluierung dem BMSGPK auch als Entscheidungsgrundlage für die zukünftige Umsetzungs- und Prozessgestaltung sowie die inhaltliche Weiterentwicklung des NAP Behinderung bzw. die Gestaltung der weiteren Umsetzung der UN-BRK in Österreich dienen. Es ist sicherzustellen, dass auch der Blickwinkel von Menschen mit Behinderungen und ihren Interessensorganisationen erhoben wird. Zudem muss das Forschungsdesign dem in der UN-BRK enthaltenden Verständnis von Behinderung Rechnung tragen. Mit der laufenden wissenschaftlichen Begleitung und Bewertung des NAP Behinderung II sollen insbesondere Erkenntnisse zu folgenden Fragestellungen gewonnen werden: 1. Wieweit ist die Umsetzung der Maßnahmen des NAP Behinderung II fortgeschritten? 2. Wieweit fortgeschritten sind die Zielerreichungsgrade? 3. Inwiefern und in welchem Ausmaß besteht eine Kohärenz und Nachvollziehbarkeit zwischen Ausgangslage, Zielsetzungen, Indikatoren und Maßnahmen? 4. Welche neu entwickelten Indikatoren werden, zusätzlich zu den bereits im NAP Behinderung II enthaltenen, zur Messung der Grade der Zielerreichung vorgeschlagen? 5. Inwiefern und in welchem Ausmaß sind die Maßnahmen zur Erreichung der Ziele tatsächlich geeignet? 6. Inwiefern und in welchem Ausmaß sind die enthaltenen Indikatoren zur Messung der Zielerreichung tatsächlich geeignet? 7. Wie wird der Prozess zur Erstellung des NAP Behinderung bewertet? Wie kann er optimiert werden, insbesondere auch in Hinblick auf die Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihren Vertretungen? Welche Empfehlungen der Evaluierung des NAP Behinderung I wurden im Erstellungsprozess berücksichtigt? 8. Wie wird die Zusammenarbeit zwischen Bund und Bundesländern im Erstellungs- und Umsetzungsprozess bewertet und wie kann sie optimiert werden? 9. Wie werden Form und Inhalt des NAP Behinderung bewertet und wie können diese in Hinblick auf die bestmögliche Umsetzung der UN-BRK optimiert werden? 10. Wie wird der Nutzen des NAP Behinderung II für Menschen mit Behinderungen in Österreich bewertet? 11. Wie wird die Eignung des NAP Behinderung II zur Umsetzung der UN-BRK in Österreich bewertet? 12. Welche Empfehlungen für die Erstellung neuer, zusätzlicher Maßnahmen für den laufenden NAP Behinderung II lassen sich aus der Analyse ableiten? 13. Welche Empfehlungen für die Erstellung und Umsetzung des nächsten Nationalen Aktionsplan Behinderung lassen sich aus der Analyse ableiten?"