| Die Richtlinie (EU) 2022/2041 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.12.2022 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union (Mindestlohnrichtlinie), hat die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Union, insbesondere die Angemessenheit der Mindestlöhne für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Ziel. Die Mindestlohnrichtlinie schafft daher einen Rahmen für die Angemessenheit der gesetzlichen Mindestlöhne, die Förderung von Tarifverhandlungen über die Festsetzung von Löhnen sowie die Verbesserung des effektiven Zugangs der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Mindestlohnschutz.
Art. 10 der Mindestlohnrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass wirksame Datenerhebungsinstrumente zur Überwachung des Mindestlohnschutzes vorhanden sind. Diese Bestimmung sieht darüber hinaus alle zwei Jahre eine Berichtspflicht gegenüber der Europäischen Kommission vor.
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