| In der österreichischen Rechtsordnung liegt im Bereich der Fernwärme kein einheitlicher Regelungsakt vor, vor allem existieren keine sondergesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf den Verbraucherschutz, weshalb auf allgemeine zivil- und vertragsrechtliche Bestimmungen zurückzugreifen ist. Mit der Energieeffizienz-Richtlinie 2023/1791 („EED III“) werden nunmehr verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen eingeführt, die sich auf Abrechnung, zentrale Anlaufstellen, außergerichtliche Streitbeilegung, Energiearmut sowie grundlegende vertragliche Rechte für die Bereiche Fernwärme-, Fernkälte- und Trinkwarmwasserversorgung beziehen und bis 11.10.2025 in nationales Recht umzusetzen sind. Zielsetzung der Studie ist daher die Evaluierung der Verbraucherrechte im Wärmeversorgungsbereich im Hinblick auf eine mögliche Umsetzung der in der EED III festgelegten Verbraucherrechte in nationales Recht. |