| Seit dem 01. Juli 2017 besteht in Österreich die Möglichkeit der Beantragung einer
Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ). Diese soll Menschen dabei unterstützen, nach einer
längeren Erkrankung schrittweise in den Berufsalltag zurückzukehren. Dazu kann eine
Arbeitszeitreduktion mit dem:der Dienstgeber:in vereinbart werden. Zusätzlich zu einem
aliquoten Entgelt erhalten Arbeitnehmer:innen Wiedereingliederungsgeld von der
Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) in der Höhe eines aliquot erhöhten Krankengeldes.
WIETZ kann für die Dauer von mindestens einem Monat bis zu sechs Monaten vereinbart und,
sofern die arbeitsmedizinische Zweckmäßigkeit gegeben ist, einmalig für die Dauer von
mindestens einem Monat bis zu drei Monaten verlängert werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft beaufragte die Bundesanstalt Statistik Österreich mit der Evaluierung der WIETZ. Ziel ist es, die WIETZ im Hinblick auf das Wirkungsziel eines längeren Verbleibs der Arbeitnehmer:innen im Erwerbsleben zu evaluieren. |