| In der vorliegenden Studie geht es um die Bekanntheit, die Inanspruchnahme und die
Zufriedenheit mit sechs zentralen österreichischen Familienleistungen des Bundes, die
Familien mit Kindern unterstützen: Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Schulstartgeld,
Familienzeitbonus, Partnerschaftsbonus und Familienbonus Plus. Außerdem wurden die
generelle Zufriedenheit mit den Familienleistungen und Einstellungen zu Verteilungskriterien
erhoben. Zielgruppe sind in Österreich wohnhafte Mütter und Väter, die mit (mindestens)
einem Kind im Alter von unter sieben Jahren zusammenleben. An der Online-Befragung
nahmen im Februar 2024 insgesamt 1.017 Mütter und Väter im Alter von 18 bis 60 Jahren teil.
Die Bekanntheit der sechs Familienleistungen variiert erheblich. Am bekanntesten sind die
beiden Unterstützungsleistungen, die universell ausgerichtet sind, am längsten bestehen und
einen Großteil des familienbezogenen Budgets ausmachen: Die Familienbeihilfe kennen
94,8 % der Eltern, das Kinderbetreuungsgeld 85,6 %. Deutlich weniger bekannt sind zwei
Leistungen, die im Jahr 2017 mit dem politischen Anliegen eingeführt wurden, die
Väterbeteiligung zu stärken: der Familienzeitbonus (Bekanntheit 30,7 %) und der
Partnerschaftsbonus (16,3 %). Insbesondere in den bildungsferneren Milieus sind diese
beiden Leistungen weitgehend unbekannt, hier gibt es also noch Potenzial, dieser
Bevölkerungsgruppe die Möglichkeiten und Vorteile der Väterbeteiligung näherzubringen.
Unter denjenigen, die die Leistungen jeweils kennen, verteilt sich die Inanspruchnahme wie
folgt: Die Familienbeihilfe beziehen 93,9 %, das KBG 91,9 %. Deutlich seltener genutzt werden
der Familienzeitbonus (20 %) und der Partnerschaftsbonus (7,9 %).
Mehr als drei Viertel der österreichischen Bevölkerung (78,2 %) sind mit der Gesamtheit der
Familienleistungen zufrieden. Diejenigen, die unzufrieden sind (21,8 %), begründen dies vor
allem damit, dass sie mehr finanzielle Unterstützung erwarten ("mehr Geld wäre schön") oder
dass sie sich in ihrer subjektiven Wahrnehmung gegenüber anderen Gruppen benachteiligt
fühlen. Darunter fallen Aussagen, dass man sich etwa gegenüber "Singles", "Kinderlosen",
"Zugewanderten" oder "Sozialhilfeempfängern" zurückgesetzt fühlt. Diese Statements sind
jedoch freilich nicht Konsens und variieren je nach eigener Gruppenzugehörigkeit. Für
konkrete Aspekte des Antragsprozesses liegen die Bewertungen im Durchschnitt zwischen
"gut" und "mittel". Bewertet wurden Verständlichkeit, Wartezeiten und Unterstützung im
Antragsprozess. Die positivsten Bewertungen erhält hier jeweils der im Jahr 2019 eingeführte
Familienbonus Plus. Erwähnenswert ist, dass das Thema "Verständlichkeit" in verschiedenen
Zusammenhängen kritisiert wird, sowohl was den Prozess der Antragstellung als auch was die
Informationsangebote oder gar das gesamte System der familienbezogenen Unterstützungen
betrifft. Es sei "zu kompliziert" lautet eine wiederkehrende Formulierung.
Die Mehrheit der Befragten (60 %) hält das Verhältnis der drei Leistungsarten (monetäre
Transfers, Sachleistungen, Steuererleichterungen) zueinander für angemessen. Diejenigen,
die das anders sehen, plädieren für eine Reduzierung der Sachleistungen zugunsten höherer
finanzieller Zuwendungen. Diesem Wunsch nach einem größeren Gewicht finanzieller
Leistungen wurde von politischer Seite bereits ein Stückweit mit der im Jahr 2023
beschlossenen jährlichen Inflationsanpassung der Familienleistungen entsprochen.
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